Die bevorstehende Musiknacht Rottenburg stellt auch den Jugendschutz in den Fokus. Veranstalter und beteiligte Lokale haben in Zusammenarbeit mit der Polizei angekündigt, die Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass Jugendliche geschützt sind. Doch auch Eltern sollten darauf achten, dass ihre minderjährigen Kinder die Jugendschutzbestimmungen einhalten.
In Bayern gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für den Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakwaren und E-Zigaretten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht draußen unterwegs sein, während Jugendliche ab 16 Jahren zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nicht draußen unterwegs sein dürfen. Wenn Jugendliche vor Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren alkoholische Getränke konsumieren möchten, müssen sie von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden.
Eltern sollten ihre minderjährigen Kinder auf die Jugendschutzbestimmungen hinweisen und darauf achten, dass sie diese einhalten. Ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und anderen Drogen ist wichtig, um Jugendliche und andere nicht zu gefährden. Eltern sollten ihren Kindern vermitteln, dass der Konsum von Alkohol und Drogen nicht ungefährlich ist und dass ein verantwortungsvolles Verhalten dabei helfen kann, gesund zu bleiben.
Insgesamt ist der Jugendschutz ein wichtiges Thema bei Veranstaltungen wie der Musiknacht Rottenburg. Veranstalter, beteiligte Lokale und Eltern sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Jugendliche geschützt sind und eine sichere und unbeschwerte Zeit verbringen können.
Altersgruppe | Konsum von Alkohol | Konsum von Tabakwaren | Sperrzeiten für Aufenthalt im öffentlichen Raum | Konsum von Alkohol mit Erziehungsberechtigten oder Aufsichtsperson |
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Unter 16 Jahren | Verboten | Verboten | 22:00 bis 06:00 Uhr | Konsum von alkoholfreien Getränken erlaubt |
Ab 16 Jahren | Bier und Wein erlaubt | Verboten | 24:00 bis 05:00 Uhr | Konsum von Bier und Wein mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson |
Ab 18 Jahren | Erlaubt | Erlaubt | Keine Sperrzeiten | Keine besonderen Regelungen |
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht draußen unterwegs sein, während Jugendliche ab 16 Jahren zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr nicht draußen unterwegs sein dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Sperrzeit, wenn eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.
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